![]() |
||
|
STATUTEN DES VEREINS HÅGNA § 1 Name des Vereins : HÅGNA § 2 Ein Verein mit dem Ziel: Regionales Schaffen in den Bereichen „Kunst-/ Handwerk, stilvolles und umweltver- trägliches Naturerleben, sowie den Tourismus in Drevdagen zu fördern. § 3 Sitz des Vereins: Der Verein hat seinen Sitz in Drevdagen, Idre, Gemeinde Älvdalen, Dalarna § 4 Mitgliedschaft: Der Verein ist offen fuer alle, welche gemäss den Vereinszielen arbeiten und / oder Hågna Produkte nutzen wollen. § 5 Mitgliederbeitrag: Die Mitglieder bezahlen einen einmaligen Beitrag von SEK 100:- / 11 Euro. (80% der Beiträge zu Gunsten der Vereinsziele, 20 % administrativer Aufwand) § 6 Vorstand: Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und vier weiteren Mitgliedern.. Der Vorstand bestimmt Sekretär, Vizevorsitzenden, Kassier und weiteres Mitglied. Die Vorstandsmitglieder werden fuer 4 Jahre gewählt. § 7 Aufgaben des Vorstands: Der Vorstand vertritt den Verein und arbeitet gemäss den Vereinsinteressen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn 3 oder mehr Mitglieder anwesend sind. Beschluesse werden im Konsens gefasst. § 8 Rechenschaft: Der Vorstand legt einmal im Jahr Rechenschaft ab. Schriftlich via Drevdagens Homepage sowie an der Jahresversammlung im August jeden Jahres. § 9 Jahresversammlung: Traktanden der Jahresversammlung:
§ 10 Beschlussfassung und Wahlen an der Jahresversammlung: Beschluesse werden mittels einfacher Majorität gefasst. Die Jahresversammlung ist unabhängig der Anzahl der anwesenden Vereinsmitglieder beschlussfähig. § 11 Statutenänderungen: Eine Statutenänderung bedarf eines Beschlusses der Jahresversammlung. Eine Aenderung ist erstmals 2012 möglich. § 12 Vereinsauflösung: Zur Auflösung des Vereins bedarf es eines Beschlusses der Jahresversammlung. Sollte der Verein aufgelöst werden geht das allfällige Vereinsvermögen an eine Institution mit ähnlichen Zielen. Der bisherige Vereinsvorstand bestimmt die Institution. § 12 der Statuten ist unabänderlich. Drevdagen 2008.06.20 |
||