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STATUTEN DES VEREINS HÅGNA

§  1 Name des Vereins : HÅGNA

§  2 Ein Verein mit dem Ziel:

       Regionales Schaffen in den Bereichen „Kunst-/ Handwerk, stilvolles und umweltver-

       trägliches Naturerleben, sowie den Tourismus in Drevdagen zu fördern.

§  3 Sitz des Vereins:

       Der Verein hat seinen Sitz in Drevdagen, Idre, Gemeinde Älvdalen, Dalarna

§  4 Mitgliedschaft:

       Der Verein ist offen fuer alle, welche gemäss den Vereinszielen arbeiten  und /  

       oder Hågna Produkte nutzen wollen.

§  5 Mitgliederbeitrag:

       Die Mitglieder bezahlen einen einmaligen Beitrag von SEK 100:- / 11 Euro.

       (80% der Beiträge zu Gunsten der Vereinsziele, 20 % administrativer Aufwand)

§  6 Vorstand:

       Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und vier weiteren Mitgliedern..

       Der Vorstand bestimmt Sekretär, Vizevorsitzenden, Kassier und weiteres Mitglied.

       Die Vorstandsmitglieder werden fuer 4 Jahre gewählt.

§  7 Aufgaben des Vorstands:

       Der Vorstand vertritt den Verein und arbeitet gemäss den Vereinsinteressen.

       Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn 3 oder mehr Mitglieder anwesend sind.

       Beschluesse werden im Konsens gefasst.

§  8 Rechenschaft:

       Der Vorstand legt einmal im Jahr Rechenschaft ab. Schriftlich via Drevdagens Homepage       sowie an der Jahresversammlung im August jeden Jahres.

§  9 Jahresversammlung:

       Traktanden der Jahresversammlung:

  1. -         Wahl des Vorsitzenden und des Sekretärs der Versammlung.
  2. -         Wahl eines neuen Vorstandmitglieds (sofern notwendig)
  3. -         Jahresbericht des vergangenen Geschäftsjahres
  4. -         Jedes 4. Jahr :Wahl des neuen Vorstands, erstmals 2012
  5. -         Behandlung von Vorstandsvorschlägen und vor der Jahresversammlung eingetroffenen Motionen.
  6. -         Uebrige Fragen.

§ 10 Beschlussfassung und Wahlen an der Jahresversammlung:

        Beschluesse werden mittels einfacher Majorität gefasst. Die Jahresversammlung ist

        unabhängig der Anzahl der anwesenden Vereinsmitglieder beschlussfähig.

§ 11 Statutenänderungen:

        Eine Statutenänderung bedarf eines Beschlusses der Jahresversammlung. Eine Aenderung ist erstmals 2012 möglich.

 § 12 Vereinsauflösung:

        Zur Auflösung des Vereins bedarf es eines Beschlusses der Jahresversammlung. Sollte

        der Verein aufgelöst werden geht das allfällige Vereinsvermögen an eine Institution mit

        ähnlichen Zielen. Der bisherige Vereinsvorstand bestimmt die Institution. § 12 der

        Statuten ist unabänderlich.

 Drevdagen 2008.06.20